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Erfurt „Masterplan Großwohnsiedlungen“

(Thüringen)

Instrument für langfristige Stadtumbauplanung

Der Masterplan für die Erfurter Großwohnsiedlungen erreicht durch die langfristige Festlegung von Garantiegebieten bis 2020 eine sinnvolle Konzentration der Fördermittel für Stadtumbau und Wohnumfeldverbesserung. Diese Gebiete wurden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen nach wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Kriterien definiert.

Dieses Projekt befindet sich im Archiv. Die Projektdaten werden nicht mehr aktualisiert.

Kontext

Rückbau auf Basis des Masterplans - Sprengung eines GebäudesQuelle: Stadt Erfurt

Erfurt (201.000 Einwohner im Jahr 2003), die Landeshauptstadt von Thüringen, hatte aufgrund des umfassenden Strukturwandels nach 1990 stark an Einwohnern verloren. Zwischenzeitlich hat sich die Einwohnerzahl durch Zuzug stabilisiert. Jedoch war der Abwärtstrend in den Großwohnsiedlungen weiter ungebrochen.

Die Stadtverwaltung erarbeitete ein "Integriertes Stadtentwicklungskonzept", das den Stadtumbau langfristig vorbereitete. Das Konzept besteht aus einem gesamtstädtischen Teil und aus mehreren teil-räumlichen Konzepten, in denen die Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus und der Stadterneuerung für größere zusammenhängende Teilgebiete genauer dargestellt sind. Der Masterplan für die Erfurter Großsiedlungen ist das erste teilräumliche Konzept. Insgesamt gibt es in Erfurt neun Stadtteile mit Großwohnsiedlungen in industrieller Bauweise. In der Folge sollten weitere teilräumliche Konzepte aufgestellt werden (z.B. Altstadt und Gründerzeitgürtel).

Projektbeschreibung

Blick auf sanierten PlattenbauQuelle: Stadt Erfurt

Im Oktober 2005 wurden der neue Masterplan II und der Maßnahmenplan 2006 / 2007 als Fördergrundlagen und teilräumliches Entwicklungskonzept für die Erfurter Großwohnsiedlungen vom Stadtrat beschlossen. Die wichtigste Neuerung am Masterplan II war, dass sein Schwerpunkt nicht mehr auf der Rückbauplanung lag, sondern darauf, welche Bereiche langfristig bis 2020 stabil bleiben. Die im Masterplan II dargestellten Garantiegebiete und Dispositionsgebiete wurden auf Grundlage wohnungswirtschaftlicher Untersuchungen und städtebaulicher Leitbilder in einem kommunikativen Prozess gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen festgelegt. Die Stadt hat dabei die zu erwartende Wohnungsnachfrage in den Großwohnsiedlungen im Jahr 2020 zu Grunde gelegt. Bereiche, auf denen bereits abgerissen wurde, sind Entwicklungsgebiet. Diese Flächen können je nach Eignung verschiedene Nachnutzungen erhalten, aber auch Grünfläche bleiben.

Der Masterplan II ist strikt an Förderregularien gekoppelt: In Garantiegebieten ist bis 2020 Rückbauförderung ausgeschlossen, in den Dispositionsgebieten wird nur Rückbauförderung gewährt, soweit die Eigentümer diese nachfragen. Eine Rückbauverpflichtung besteht nicht. Dies gewährleistet einen nachhaltigen Fördermitteleinsatz für notwendige Aufwertungsmaßnahmen. Die Wohnungsunternehmen haben ausreichend Spielraum für Rückbauentscheidungen, insbesondere auch für Umschuldungen, um den Stadtumbauprozess weiter aufrechterhalten zu können.

Rückbaumaßnahmen werden im Masterplan II selbst nicht mehr dargestellt. Die konkreten beabsichtigten Aufwertungsmaßnahmen in den Garantiegebieten und Rückbaumaßnahmen in den Dispositionsgebieten werden für die jeweils beiden folgenden Jahre in Maßnahmenplänen bestimmt und rechtzeitig veröffentlicht.

Trotz rückläufiger Einwohnerzahlen in den Großsiedlungen haben sich die Leerstände deutlich von 15 Prozent im Jahr 2002 auf nur noch 8 Prozent im Jahr 2005 reduziert. Unterstützt durch geförderte Wohnumfeldmaßnahmen haben sich dadurch viele Stadtteile inzwischen stabilisiert.

Projektchronologie

JahrEreignis
1999Konstituierung der gemeinsamen Arbeitsebene Stadt / Wohnungsunternehmen
2001Erarbeitung des ersten Masterplans für die Erfurter Großwohnsiedlungen
2002Ratsbeschluss zum Masterplan I
2003Aktualisierung Masterplan I
2005Ratsbeschluss zum Masterplan II und Maßnahmenplan für 2006/2007
2007Vorbereitung des Maßnahmeplans für 2008/2009

Ziele

Wohnumfeldverbesserung - neu gestalteter SpielplatzQuelle: Stadt Erfurt

  • Schaffung eines langfristig angelegten Planungsinstruments, das mit der gesamtstädtischen Stadtumbaustrategie konform ist
  • Stabile, städtebaulich tragfähige Entwicklungsszenarien als Leitbilder für die Garantiegebiete
  • Ausreichende Flexibilität für die Wohnungsunternehmen bei der Bestimmung von Rückbauobjekten
  • Langfristige Bindung für Aufwertungsentscheidungen für alle Akteure
  • Selbstlaufende Stabilisierung der Garantiegebiete
  • Berücksichtigung der kreditwirtschaftlichen Zwänge der Wohnungsunternehmen
  • Möglichst effizienter Fördermitteleinsatz in den Großwohnsiedlungen insgesamt

Maßnahmen

Wohnumfeldverbesserung - neu gestaltete FußwegeverbindungQuelle: Stadt Erfurt

  • Festsetzung von Garantie-, Dispositions- und Entwicklungsgebieten
  • Rückbau und Sanierung von Gebäuden auf Basis der Maßnahmepläne und der festgelegten Gebiete im Masterplan II
  • Aufwertungsmaßnahmen im Freiraum- und Infrastrukturbereich auf Basis des Masterplans

Innovationen

Sanierte Gebäude und PlatzgestaltungQuelle: Stadt Erfurt

Mit dem Masterplan II entstand ein langfristiges Planungsinstrument, das mit der gesamtstädtischen Stadtumbaustrategie konform ist, langfristig stabile städtebauliche Leitbilder und damit eine nachhaltig wirksame und effiziente Förderung garantiert und zugleich deutlich mehr Flexibilität für die Wohnungsunternehmen bei der Bestimmung von Rückbauobjekten bietet.

Die Festlegung von Garantiegebieten und Dispositionsgebieten bietet den Bewohnern, der Stadt, den Eigentümern und Fördermittelgebern eine langfristige Entscheidungsgrundlage und erzeugt eine selbstlaufende Stabilisierung der Garantiegebiete. Die Garantiegebiete sind auch Grundlage für die Planung der technischen Infrastruktur (Stadtwerke).

Von besonderer Bedeutung ist die zeitliche Koordination des Rückbaus unter Berücksichtigung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und der technischen Infrastruktur, die durch die Beteiligung der verschiedenen Träger erreicht wurde.

Quellen

  • Masterplan II - Teilräumliches Entwicklungskonzept für die Erfurter Großwohnsiedlungen (PDF, 16,5 MB) Masterplan II: Teilräumliches Entwicklungskonzept für Erfurter Großwohnsiedlungen
  • Aktuelle Nachrichten der Stadtverwaltung Erfurt (Newsletter vom 01.07.2005): Artikelreihe zum Stadtumbau - Nr. 5.
  • Aktuelle Nachrichten der Stadtverwaltung Erfurt (Newsletter vom 19.07.2005): Artikelreihe zum Stadtumbau - Nr. 10.
  • Aktuelle Nachrichten der Stadtverwaltung Erfurt (Newsletter vom 02.08.2005): Artikelreihe zum Stadtumbau - Nr. 14.
  • Projektdokumentation ExWoSt „Stadtquartiere im Umbruch“ von raum + prozess, Kooperative Planung und Stadtentwicklung http://www.raum-prozess.de, Hamburg, 2006

Weiterführendes

Projektstandort auf Google-Maps: Erfurt "Masterplan"

Den Projektstandort finden Sie auch unter PLZ: 99096 - Ort: Erfurt - Straße: Karl-Reimann-Ring 18.

Letzte Änderung: 30.08.2017

Zusatzinformationen

Akteure

  • Stadt Erfurt, Bauamt, Abt. Stadterneuerung Stadtumbau, Löberstraße 34, 99096 Erfurt; Dipl. Ing. Paul Börsch (Abteilungsleiter), paul.boersch@erfurt.de, web: http://www.erfurt.de
  • Stadt Erfurt, Stadtentwicklungsamt, Bereich Statistik und Wahlen, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt; Dipl. Phys. Eberhard Schubert (Bereichsleiter) statistik@erfurt.de, web: http://www.erfurt.de
  • Wohnungsunternehmen: Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 148, 99084 Erfurt / Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG, Mittelhäuser Straße 22, 99089 Erfurt / Wohnungsbaugenossenschaft "Einheit" eG, Karl-Marx-Platz 4, 99084 Erfurt / Wohnungsbau-Genossenschaft "Erfurt" eG, Johannesstraße 59, 99084 Erfurt
  • Stadtwerke Erfurt
  • Planungsbüro Erfurt & Partner GmbH Architekten- und Ingenieurgruppe, A.-Hess-Straße 40, 99094 Erfurt
  • raum + prozess, kooperative planung und stadtentwicklung, Klopstockplatz 9, 22765 Hamburg, Tel.: 040/398037-91, Fax 040/398037-92, Web: http://www.raum-prozess.de, Email: mail@raum-prozess.de

Datensatz eingestellt am 26.07.2007 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

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