Instrument für langfristige Stadtumbauplanung
(Thüringen)

Foto: Stadt Erfurt
Erfurt (201.000 EW im Jahr 2003), die Landeshauptstadt von Thüringen, hat aufgrund des umfassenden Strukturwandels seit 1990 stark an Einwohnern verloren. In den letzten Jahren hat sich die Einwohnerzahl durch Zuzug stabilisiert. Jedoch ist der Abwärtstrend in den Großwohnsiedlungen weiter ungebrochen.
Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit ein "Integriertes Stadtentwicklungskonzept", das den Stadtumbau langfristig vorbereiten soll. Das Konzept besteht aus einem gesamtstädtischen Teil und aus mehreren teil-räumlichen Konzepten, in denen die Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus und der Stadterneuerung für größere zusammenhängende Teilgebiete genauer dargestellt werden. Der Masterplan für die Erfurter Großsiedlungen ist das erste teilräumliche Konzept. Insgesamt gibt es in Erfurt neun Stadtteile mit Großwohnsiedlungen in industrieller Bauweise. In den kommenden Jahren sollen weitere teilräumliche Konzepte aufgestellt werden (z.B. Altstadt und Gründerzeitgürtel).

Foto: Stadt Erfurt
Im Oktober 2005 sind der neue Masterplan II und der Maßnahmenplan 2006 / 2007 als Fördergrundlagen und teilräumliches Entwicklungskonzept für die Erfurter Großwohnsiedlungen vom Stadtrat beschlossen worden. Die wichtigste Neuerung am Masterplan II ist, dass sein Schwerpunkt nicht mehr auf der Rückbauplanung liegt, sondern darauf, welche Bereiche langfristig bis 2020 stabil bleiben. Die im Masterplan II dargestellten Garantiegebiete und Dispositionsgebiete wurden auf Grundlage wohnungswirtschaftlicher Untersuchungen und städtebaulicher Leitbilder in einem kommunikativen Prozess gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen festgelegt. Die Stadt hat dabei die zu erwartende Wohnungsnachfrage in den Großwohnsiedlungen im Jahr 2020 zu Grunde gelegt. Bereiche, auf denen bereits abgerissen wurde, werden zum Entwicklungsgebiet. Diese Flächen können je nach Eignung verschiedene Nachnutzungen erhalten, aber auch Grünfläche bleiben.
Der Masterplan II ist strikt an Förderregularien gekoppelt: In Garantiegebieten ist bis 2020 Rückbauförderung ausgeschlossen, in den Dispositionsgebieten wird nur Rückbauförderung gewährt, soweit die Eigentümer diese nachfragen. Eine Rückbauverpflichtung besteht nicht. Dies gewährleistet einen nachhaltigen Fördermitteleinsatz für notwendige Aufwertungsmaßnahmen. Die Wohnungsunternehmen haben ausreichend Spielraum für Rückbauentscheidungen, insbesondere auch für Umschuldungen, um den Stadtumbauprozess weiter aufrechterhalten zu können.
Rückbaumaßnahmen werden im Masterplan II selbst nicht mehr dargestellt. Die konkreten beabsichtigten Aufwertungsmaßnahmen in den Garantiegebieten und Rückbaumaßnahmen in den Dispositionsgebieten werden für die jeweils beiden folgenden Jahre in Maßnahmenplänen bestimmt und rechtzeitig veröffentlicht.
Trotz rückläufiger Einwohnerzahlen in den Großsiedlungen haben sich die Leerstände deutlich von 15 Prozent im Jahr 2002 auf nur noch 8 Prozent im Jahr 2005 reduziert. Unterstützt durch geförderte Wohnumfeldmaßnahmen haben sich dadurch viele Stadtteile inzwischen stabilisiert.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1999 | Konstituierung der gemeinsamen Arbeitsebene Stadt / Wohnungsunternehmen |
| 2001 | Erarbeitung des ersten Masterplans für die Erfurter Großwohnsiedlungen |
| 2002 | Ratsbeschluss zum Masterplan I |
| 2003 | Aktualisierung Masterplan I |
| 2005 | Ratsbeschluss zum Masterplan II und Maßnahmenplan für 2006/2007 |
| 2007 | Diskussion des Maßnahmeplans für 2008/2009 (noch in der Abstimmung) |

Foto: Stadt Erfurt

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Mit dem Masterplan II wird ein langfristiges Planungsinstrument geschaffen, das mit der gesamtstädtischen Stadtumbaustrategie konform ist, langfristig stabile städtebauliche Leitbilder und damit eine nachhaltig wirksame und effiziente Förderung garantiert und zugleich deutlich mehr Flexibilität für die Wohnungsunternehmen bei der Bestimmung von Rückbauobjekten bietet.
Die Festlegung von Garantiegebieten und Dispositionsgebieten bietet den Bewohnern, der Stadt, den Eigentümern und Fördermittelgebern eine langfristige Entscheidungsgrundlage und erzeugt eine selbstlaufende Stabilisierung der Garantiegebiete. Die Garantiegebiete sind auch Grundlage für die Planung der technischen Infrastruktur (Stadtwerke).
Von besonderer Bedeutung ist die zeitliche Koordination des Rückbaus unter Berücksichtigung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und der technischen Infrastruktur, die durch die Beteiligung der verschiedenen Träger erreicht wurde.
Den Projektstandort finden Sie auch unter PLZ: 99096 - Ort: Erfurt - Straße: Karl-Reimann-Ring 18.
Datensatz eingestellt am 26.07.2007 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Letzte Änderung: 14.08.2008